Gebühren

Beitrags- und Gebührenordnung : LSG Waterkant - Zetel e.V.

Stand 30.03.2025 (Schnellansicht)

 

 

1. Beitrag

1.1 Grundsätze

A   Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft wird der Beitrag fällig.

    Dieser richtet sich bei ordentlichen Mitgliedern nach dem Alter.

B   Der Mitgliedsbeitrag ist am Anfang jeden Jahres in der Gesamtsumme

    fällig (SEPA-Lastschriftverfahren erforderlich). Eine Ratenzahlung ist auf Antrag

    jederzeit monatlich möglich.

 

1.2 Monatsbeiträge

A   Gruppe A    48,00 € Vollzahler (ab 18 Jahre)

    Gruppe B    34,00 € ermäßigter Beitrag (ab 18 Jahre; Schüler, Azubi, Studenten; Ausweis)

    Gruppe C    23,00 € Jugendbeitrag (bis 18 Jahre)

    Gruppe D     5,50 € Förderer des Vereins

 

1.3 Vereinseintritt

A   Bei Eintritt in den Verein ist die Aufnahmegebühr zzgl. der restlichen

    Monatsbeiträge fällig. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach

    Rechnungserhalt zu zahlen.(Sepa-Lastschriftverfahren erforderlich)

B   Förderer, die schon einmal aktiv waren und wieder werden wollen,

    zahlen keine Aufnahmegebühr.

C   Es zahlen ordentliche Neumitglieder der

    Gruppe A   150,00 € + 48,00 € x Anzahl der Restmonate

    Gruppe B   100,00 € + 34,00 € x Anzahl der Restmonate

    Gruppe C    50,00 € + 23,00 € x Anzahl der Restmonate

 

1.4 Zweitmitgliedschaft

A   Ziel der Zweitmitgliedschaft ist es, vor allem jungen Menschen, die aus anderen

    Regionen kommen bzw. dorthin umziehen, die Teilnahme in ihrem Heimatverein sowie

    dem Verein an ihrem aktuellen Wohnort zu ermöglichen.

B   Grundbeitrag 312,00 € pro Jahr (12 x 26 € pro Monat). Sofern die Erstmitgliedschaft

    in einem Verein außerhalb des LV-Niedersachsen besteht,

    werden die Gebühren des LV-Niedersachsen zusätzlich berechnet.

C   Bedingung ist die aktive Erstmitgliedschaft in einem Segelflugverein des DAeC.

D   Nutzung des Vereinsangebots LSG Waterkant-Zetel e.V.

Segelflug:

-   zu gleichen Konditionen

-   ein Chartern der Segelflugzeuge ist nach Zustimmung des Vorstandes möglich (Wettbewerbe, Urlaub)

Motorsegler:

-   zu gleichen Konditionen

-   Reservierung über Online-Reservierung möglich

 

1.5 Kurzmitgliedschaft

A   Grundbeitrag: 166,50 €

B   Höchstens einmal in 5 Jahren möglich, ein kürzerer Abstand Bedarf der

    Zustimmung des Vorstandes

C   Nutzung des Vereinsangebots der LSG Waterkant-Zetel e.V. für 3 Monate

Segelflug:

-   zu gleichen Konditionen

-   Überlandflüge möglich

-   Chartern der Segelflugzeuge nach Zustimmung des Vorstandes möglich

    (Wettbewerbe, Urlaub, externe Vercharterung JS3)

Motorsegler:

-   180,00 € pro Stunde (3,00 € / Min.)

-   Reservierung über Online-Reservierung möglich

 

2. Flugkosten

A   Es wird nach Flugminuten abgerechnet, diese sind am 31.12. des Jahres zahlbar

B   Abrechnungsgrundlage:

    Segelflugzeuge       Gruppe A   0,42 € / Min.

    Segelflugzeuge       Gruppe B   0,48 € / Min.

    Segelflugzeuge       Gruppe C   0,54 € / Min.

    Segelflugzeuge       Gruppe D   0,91 € / Min.

    Klassifizierung der Gruppen in Anlage 3

C   Es werden pro Flug max. 120 Minuten in Anrechnung gebracht.

D   Privatflugzeuge von Vereinsmitgliedern zahlen pro Start 6,00 € zzgl. Winden- bzw. F-

    Schleppgebühr

E   75 % dieser Summen können durch Erbringen von Arbeitsstunden verringert werden

    (siehe Arbeitsstunden u. Anlage 1 "Arbeitsstunden")

F   Windengebühr    2,50 € pro Start

G   Motorsegler     siehe Anlage 2  

 

3. Arbeitsstunden

3.1 Grundsätze

A   Jedes ordentliche Mitglied hat die Möglichkeit durch Arbeitsstunden die

    Flugkosten um bis zu 75% zu verringern.

B   Mitglieder des Vorstandes und der Ausbildungsleiter erhalten pauschal 100

    Arbeitsstunden vergütet. Jugendgruppenleiter erhalten pauschal 20 Arbeitsstunden

    angerechnet. Fluglehrer, die sich regelmässig im Dienstplan eintragen lassen, erhalten

    pauschal 50 Arbeitsstunden angerechnet.

C   Ordentliche Mitglieder, die älter als 70 Jahre sind, sind von den

    Arbeitsstunden befreit und zahlen somit nur 25% der Flugkosten.

D   Näheres zu anrechenbaren Arbeiten, Nachweise etc. regelt die Anlage 1

    "Arbeitsstunden".

 

3.2 Arbeitsstunden, Nachweise, Zeitraum

A   Der Abrechnungszeitraum für Arbeitsstunden ist vom 01.12. - 30.11.

    des Jahres.

B   Für Neumitglieder gilt die gleiche Regelung, hier allerdings die

    anteiligen Baustunden vom Eintrittsmonat bis zum Jahresende.

C   Die geleisteten Baustunden werden den Flugkosten gegengerechnet.  

 

4. Charterung und Chartergebühren

A   Auf Antrag können ordentliche Mitglieder vereinseigene Flugzeuge

    chartern. Charteranträge sind schriftlich, 8 Wochen vorher, an den

    Vorstand zu richten. Diese werden vom Vorstand schriftlich bestätigt

    oder begründet abgelehnt. Das Konto des Mitgliedes muss

    ausgeglichen sein!

B   Vereinsvorhaben, Meisterschaften oder Gruppencharterung haben Vorrang vor

    Einzelcharterungen.

C   Die Chartergebühr beträgt 15,00 € pro Tag und Sitzplatz,

    zuzüglich der Minutengebühr. (max. 120 Min. pro Flug)

D   Die Berechnung beginnt am Tag der Abreise und endet am Tag der Rückkehr.

E   Bei Teilnahme an Wettbewerben und Streckenfluglehrgängen des DAeC werden

    keine Chartergebühren erhoben.

F   Der/Die Charterer übernehmen bei einem Schadensfall die Selbstbeteiligung

    in der vollen Höhe, ausgenommen bei Charterung unter "E", der

    Beitragsgruppen "B" & "C".  

 

5. Sonstige Gebühren

A   Einführungsflüge im Segelflugzeug pro Start 30,00 € bis 15 Minuten.

    Ab der 16ten Minute werden zusätzlich 0,50 € pro Minute berechnet.

B   Einführungsflüge (Kunstflug) im Segelflugzeug einschl. F-Schlepp

    pauschal 130,00 €.

    Die Abrechnung von A u. B erfolgt sofort nach dem Flug mit dem Startschreiber.

C   Persönliche Interessenten des Piloten und Förderer zahlen die Pilotengebühr.

    (Schuldner gegenüber dem Verein ist der Pilot)

D   Einzelmitglieder anderer Vereine mit eigenem Flugzeug zahlen pro

    Start 6,00 €, beschränkt auf 5 Starts pro Jahr und Person, zzgl. Winden- bzw. F-Schleppgebühr.

E   Wiederstart von Nichtmitgliedern nach Außenlandung ist, als Windenstart,

    kostenlos.

F   Gruppen von anderen Vereinen (z.B. Fliegerlager) zahlen 3,50 € pro Start

    mit eigenen Flugzeugen plus evtl. F-Schleppgebühr.(keine Windengebühr)

G   Gastpiloten zahlen auf vereinseigenen Flugzeugen mit einem Fluglehrer 15,00 €

    pro Start zzgl. 0,50 € pro Minute u. evtl. F-Schleppgebühr.

    (Keine Windengebühr)

    Die Anzahl der Starts ist auf 5 Starts pro Jahr und Person begrenzt.

H   Unterstellung von Flugzeugen im Hänger in der Halle pro Monat 15,00 €

    Unterstellung von Flugzeugen aufgerüstet in der Halle pro Tag 1,50 €

I   Übernachtungen in der Villa Hügel für Mitglieder: 1,70 € pro Nacht, einschließlich

    Benutzung der Sanitären Anlagen

    Campingwagen / Blockhütten zahlen pro Jahr 45,00 €

    plus Stromkosten, plus evtl. Duschen pro Person: 1,00 €

J   Übernachtungen in der Villa Hügel, für Nichtmitglieder: 10,00 € pro Nacht,

    einschließlich Benutzung der Sanitären Anlagen.

    Campingwagen zahlen pro Nacht 5,00 €

    plus Stromkosten, plus evtl. Duschen pro Person: 1,00 €

K   Private Feiern im Clubheim werden pauschal mit 20,00 € berechnet.

L   Kraftstoff aus der vereinseigenen Tankanlage kann zu folgenden Konditionen erworben werden:

Mitglieder:

-   2,50 € Diesel

-   2,50 € Super  

 

6. Alles weitere regelt der Vorstand  

 

7. Die BeuGo, einschließlich der Anlagen 1 u. 2, tritt am 01.04.2025 in Kraft.  

 

Anlage 1 zur Beitrags- und Gebührenordnung

" Arbeitsstunden"

Anrechenbare Arbeitsstunden sind:

  - Neuerstellung und Wartung von Vereinsinventar

  - Neubau, Pflege und Instandsetzung von vereinseigenen Liegenschaften

  - Theoretischer Unterricht durch Fluglehrer o. ähnlichen Personen im Winterhalbjahr.

  - Maßnahmen, die vom Vorstand angesetzt und organisiert werden.

Nichtanrechenbare Arbeiten sind:

  - Sämtliche Arbeiten und Tätigkeiten, die der Durchführung und

    Sicherstellung des Flugbetriebes dienen, die da sind: Flugleiter;

    Fluglehrer; Windenfahrer; Startschreiber; Lepofahrer.

  - Für Fluglehrer-; Flugleiter-; Windenfahrerdienst können 

    Dienstpläne erstellt werden.

Jedes ordentliche Mitglied muss im Abrechnungszeitraum der Arbeitsstunden (Dezember-November)

mindestens 10 Arbeitsstunden (Pflichtstunden) am Gerät leisten.

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 20 €/Stunde mit der Jahresabrechnung in Abzug gebracht.

Die Arbeitsstunden sind innerhalb von 14 Tagen abzuzeichnen.

Eine Liste der Zeichnungsberechtigten liegt im Clubheim aus.

Der Nachweis über erbrachte Arbeitsstunden ist schriftlich zu erbringen.

Zur Abrechnung sind die bestätigten Arbeitszeitnachweise bis zum 31.12. jeden Jahres 

dem Vorstand / Kassenwart vorzulegen.

Es werden alle geleisteten u. bestätigten Arbeitsstunden bis auf 25% der Flugkosten in 

Abzug gebracht, außer evtl. angefallene F-Schleppgebühren.

Und zwar pro Baustunde 1% von 3/4 der Segelfluggebühren. Max. 75 % = 100 Baustunden.    

 

Anlage 2 zur Beitrags- und Gebührenordnung

M o t o r s e g l e r  D-KMUD

A. Für Mitglieder erfolgt die Berechnung für den normalen Flug gestaffelt:

   00-15 Minuten Gesamtflugzeit: pro Minute 1,77 € (z.B. 14 Min. x 1,77 € = 24,78 €).

   16-30 Minuten Gesamtflugzeit: pro Minute 1,66 € (z.B. 25 Min. x 1,66 € = 41,50 €).

   Ab 31 Minuten Gesamtflugzeit: pro Minute 1,54 € (z.B. 45 Min. x 1,54 € = 69,30 €).

   Für den Flugzeugschlepp werden pro Minute 2,80 € veranschlagt.

   Falls kein Windenbetrieb auf Grund der Windverhältnisse möglich ist,

   wird für einen F-Schlepp für Flugschüler auf 350 Meter (4 Min. Schlepp)

   pauschal 8,00 € berechnet.  

B. Auf Antrag und Zustimmung des Vorstandes kann der Motorsegler für

   200,00 € pro Stunde inkl. MwSt von Nichtmitgliedern gechartert werden.

   Es müssen mindestens 5,00 Stunden (10 Landungen) pro Jahr abgenommen bzw. bezahlt werden.

   (Vorkasse). Die Voraussetzungen zum Führen eines TMG müssen gegeben sein.

   Die Einweisung erfolgt durch einen unserer Fluglehrer.

   Es muss ein Chartervertrag erstellt werden. Auch bei Charterung gelten die Punkte 6, 7

   und 8  

C. Für Darlehensgeber vermindert sich der Stundenpreis um 1 °/°° des

   gewährten Darlehens und gilt zur dessen Tilgung. Darlehen, die älter

   als 3 Jahre sind und weiterhin im Verein verbleiben, können höher

   getilgt werden.  

D. Für Nichtmitglieder:

   Einführungsflüge  : pro Minute 2,50 €

   für den F-Schlepp : pro Minute 3,90 €  

E. Persönliche Interessenten des Piloten und Förderer zahlen den Pilotentarif.

   (Schuldner gegenüber dem Verein ist der Pilot)  

F. Wird außerhalb teurer getankt, vergütet der Verein gegen Beleg nur den an

   der FELTA Tankstelle Neuenburg gültigen Tagespreis für Superbenzin.

   Bei preiswerterer Betankung erfolgt keine Vergütung.  

G. Für längere Flüge, spez. auch für tagelange Abwesenheit,

   ist die Online-Reservierungsliste rechtzeitig auszufüllen

H. Interessen / Vorhaben des Vereins haben Vorrang

I. Bei starken Preisschwankungen für Superbenzin ist der Vorstand berechtigt,

   die Preise für die Motorseglernutzung temporär zu Gunsten des Vereines anzupassen

 

Anlage 3 zur Beitrags- und Gebührenordnung

"Klassifizierung der Segelflugzeuge"

•    Gruppe A = z.B. Ka 6, Astir

•    Gruppe B = z.B. LS 4

•    Gruppe C = z.B. ASK 21, LS 8

•    Gruppe D = > 100.000,00 € z.B. JS 3  

 

Geändert durch die Mitgliederversammlung am 14.06.2002

Geändert durch die Jahreshauptversammlung am 02.03.2003

Geändert durch die Jahreshauptversammlung am 29.02.2004

Geändert durch die Mitgliederversammlung am 29.10.2004

Geändert durch die Mitgliederversammlung am 26.02.2005

Geändert durch die Mitgliederversammlung am 06.04.2007

Geändert durch die Mitgliederversammlung am 07.03.2008

Geändert durch die Mitgliederversammlung am 05.11.2010

Geändert durch den Vorstand am 29.02.2012

Geändert durch den Vorstand am 28.06.2013

Geändert durch die Mitgliederversammlung am 25.01.2014

Geändert durch den Vorstand am 06.10.2014

Geändert durch die Mitgliederversammlung am 02.11.2014

Geändert durch die Jahreshauptversammlung am 08.02.2015

Geändert durch den Vorstand am 20.09.2015

Geändert durch die Mitgliederversammlung am 22.10.2016

Geändert durch die Jahreshauptversammlung am 27.02.2017

Geändert durch den Vorstand am 01.06.2017

Geändert durch die Jahreshauptversammlung am 24.02.2019

Geändert durch den Vorstand am 11.03.2022 rückwirkend zum 01.03.2022

Geändert durch die Mitgliederversammlung am 12.11.2022

Geändert durch die Jahreshauptversammlung am 30.03.2025

 

Zusätzlich muß alle 2 oder 5 Jahre ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

vorgelegt werden, welches noch einmal ca. 100,00 € kostet.